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Abschaffung unmöglich

Das juristische Gutachten zum Gendern, das die Stadt Hannover in Auftrag gegeben hat, lässt grammatische Grundlagen außer acht.
Von Helmut Glück
Der Ursprung des generischen Maskulinums: Der Corpus Iuris Civilis des Kaisers Justinian aus dem 6. Jahrhundert Picture Alliance

Die Stadt Hannover hat sich ein Gutachten bestellt, mit dem sie ihre Entscheidung fundieren möchte, dass im städtischen Schriftverkehr zu gendern sei. Verfasst hat es Ulrike Lembcke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der HU Berlin (F.A.Z. vom 16. Dezember 2021). Sie will darin nachweisen, dass „geschlechtergerechte Sprache“ in der Amts- und Rechtssprache nicht nur zulässig, sondern vom Grundgesetz vorgeschrieben sei.

Die Autorin äußert sich an vielen Stellen zu grammatischen Dingen, die ihr fremd sind. „Grammatikalische Regeln“ sind keineswegs normativ, sondern Aussagen über strukturelle Sachverhalte. Sie sind keine „Konventionen“, über die man sich hinwegsetzen kann. Man kann sie nicht in einen Gegensatz zu einem „spezifischen Sprachgebrauch“ setzen – das sind kategorial verschiedene Dinge.

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