Die Stadt Hannover hat sich ein Gutachten bestellt, mit dem sie ihre Entscheidung fundieren möchte, dass im städtischen Schriftverkehr zu gendern sei. Verfasst hat es Ulrike Lembcke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der HU Berlin (F.A.Z. vom 16. Dezember 2021). Sie will darin nachweisen, dass „geschlechtergerechte Sprache“ in der Amts- und Rechtssprache nicht nur zulässig, sondern vom Grundgesetz vorgeschrieben sei.
Die Autorin äußert sich an vielen Stellen zu grammatischen Dingen, die ihr fremd sind. „Grammatikalische Regeln“ sind keineswegs normativ, sondern Aussagen über strukturelle Sachverhalte. Sie sind keine „Konventionen“, über die man sich hinwegsetzen kann. Man kann sie nicht in einen Gegensatz zu einem „spezifischen Sprachgebrauch“ setzen – das sind kategorial verschiedene Dinge.